Hier nur ein Beispiel, wie Vertragsbedingungen aussehen können.
Natürlich hat jede Firma Ihre eigenes Exemplar und Ihre Aussichten diese in einzelnen Punkten abzuändern ist ähnlich wahrscheinlich wie die Tatsache das Ihre Bank nur für Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen abändert.
Wir haben daher nur ein Muster zu Grunde gelegt, was wir für vertretbar halten, was aber keinerlei Anspruch in jeglicher Hinsicht erhebt.
§1 Leistungsumfang
§ 2 Preise und Festpreisgarantie
§ 3 Ausführungsunterlagen und Durchführung des Baugenehmigungsverfahrens
§ 4 Aufbauvoraussetzungen
§5 Baubeginn
§6 Technische Aufbauvoraussetzungen für das Haus
§7 Kosten
Der Bauherr trägt die Kosten für die Erfüllung der in § 4 und § 6 genannten Aufbauvoraussetzungen bzw. Pflichten.
Erfüllt der Bauherr diese Pflichten nicht, nicht rechtzeitig oder nur unvollständig, so hat er die dadurch , insbesondere bei vom Hersteller , etwas entstehenden Mehrkosten, insbesondere für anfallende Wartezeiten der Arbeitskräfte und Geräte, zu tragen und dem Hersteller zu erstatten. Weiter ist der Hersteller in diesem Fall berechtigt, die erforderlichen Arbeiten selbst durchzuführen und dem Bauherren dafür eine angemessene Vergütung in Rechnung zu stellen. Eine Verpflichtung zur Durchführung dieser Arbeiten trifft den Hersteller jedoch nicht.
§ 8 Gefahrtragung
§ 9 Kündigung durch den Bauherren
§ 10 Kündigung durch den Hersteller
§ 11 Haftung der Vertragsparteien
Schadensersatzansprüche jedweder Art sind sowohl gegen den Hersteller als auch gegen die Organe, Mitarbeiter, Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen vom Hersteller ausgeschlossen, soweit der Schaden durch den Hersteller, deren gesetzliche Vertreter oder deren Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Diese Haftungsbegrenzung gilt nicht:
§ 12 Fortfall der Geschäftsgrundlage
Geschäftsgrundlage ist, das die Baustelle auf der das vertragsgegenständliche Gebäude errichtet werden soll, innerhalb Deutschlands liegt. Sollte sich nach Abschluss des Vertrages herausstellen, dass sich der Vertrag auf eine ausserhalb Deutschlands liegende Baustelle bezieht, kann der Hersteller vom Vertrag zurücktreten.
§ 13 Abnahme
§ 14 Gewährleistung
§ 15 Zahlungsbedingungen
Der Gesamtpreis ist sofort nach Rechnungserhalt wie folgt zu zahlen:
Für alle Ausführungen gilt:
§ 16 Abweichungen, Änderungen und Masse
Der Hersteller behält sich produktionsbedingt Farbabweichungen und geringfügige Änderungen in Ausführung und Ausstattung des Hauses vor, sofern diese nach der Verkehrsauffassung als bedeutungslos und zumutbar anzusehen sind.
Das gleiche gilt für Änderungen, die einen technischen Fortschritt bedeuten. In beiden Fällen wird der vereinbarte Gesamtpreis nicht verändert. Die genauen Masse des Hauses sind am Bau zu nehmen.
§ 17 Datenschutz:
Hinweis nach dem Bundesdatenschutzgesetz: Der Hersteller ist berechtigt, die vom Bauherren mitgeteilten personenbezogenen Daten zu speichern und im Rahmen der Vertragserfüllung an z.B. Kooperationspartner, Verbindungsarchitekten und Subunternehmer zu übermitteln.
§ 18 Sonstige Vereinbarungen: