Vorkaufsrechte

Vorkaufsrechte:

Z.B. Die Gemeinde hat oft ein Vorkaufsrecht, um die mögliche Verwirklichung ihrer Planungen zu realisieren (Verkehrs- und Grünflächen, öffentliche Einrichtungen usw.).

Dieses Vorkaufsrecht kann sie innerhalb von zwei Monaten nach Kenntnisnahme des Grundstücksverkaufs ausüben.

Dies steht nicht im Grundbuch.

Vom Planungsamt sollte man sich daher schriftlich bestätigen lassen, dass die Gemeinde nicht kaufen will.

 

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