URL: ../../e7/e333/index_ger.html
Sie schreiben vor allem Auflagen am Bau vor.
Das sind zum Beispiel Fluchten, Nachbarabstände, Baumfällverbote oder Wegerechte.
Dies erfährt ein Käufer nur im Baulastenverzeichnis der Gemeinde, nicht im Grundbuch.
© 2012