Erschliessungskosten
sind Kosten für Leistungen, die für den Bau eines Hauses notwendig sind, die aber außerhalb des Baugrundstücks liegen, wie beispielsweise die Wasserversorgungs- und die Abwasserleitungen, Telefon, Gas und Strom.
Für die Anschlüsse ist die Gemeinde zuständig.
Der Grundstückseigentümer wird allerdings nach kommunaler Gebührenordnung an den Kosten beteiligt.