Öffentliche Lasten:
Das betrifft mögliche zukünftige Kosten für die Erschließung des Wohngebietes (Straßen, Gehwege, Versorgungsleitungen zum Grundstück), die zum Großteil der Anlieger zahlen muss.
Sie stehen nicht im Grundbuch.
Im Planungsamt erfragen, ob noch Rechnungen offen sind.
Sonst trägt der Neuerwerber die Last.