Geschossflächenzahl
gibt an, wieviel Quadratmeter Wohnfläche insgesamt auf einem Grundstück gebaut werden dürfen.
Sie ist im Bebauungsplan festgelegt.
Beispiel GFZ 0,6 heißt: Auf einem 1.000 Quadratmeter großen Grundstück dürfen maximal insgesamt 600 Quadratmeter Wohnfläche gebaut werden.